Bis 2029 dürfen alle Roller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (50 cm³) erreichen, in Brüssel fahren. Ausgenommen sind Roller, die der Abgasnorm Euro 4 oder älter entsprechen, deren Zulassung bis 2027 befristet ist. Diese Regelung zielt darauf ab, die Emissionen von motorisierten Zweirädern unter Berücksichtigung der Umweltstandards zu regeln.

Für die meist kleinen Roller gelten besondere Vorschriften, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern und zur Luftqualität in städtischen Gebieten beizutragen. Indem sie 50-cm³-Roller bis 2029 fahren lässt, versucht die Region Brüssel-Hauptstadt, einen schrittweisen Übergang zu strengeren Normen zu schaffen und gleichzeitig die Lebensdauer der vorhandenen Fahrzeuge zu berücksichtigen.

Die Einführung eines Stichtags für Roller, die der Euro-4-Norm entsprechen, im Jahr 2027 deutet jedoch auf den Willen hin, die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu beschleunigen. Die Euro-Normen legen die zulässigen Emissionsgrenzwerte für neue Fahrzeuge in Bezug auf Kohlendioxid (CO2) und andere Schadstoffe fest. Roller, die die Euro-5-Norm erfüllen, weisen im Vergleich zu den vorherigen Normen geringere Emissionen auf und tragen so zu einer besseren Luftqualität in den Städten bei.

Durch die Festlegung dieser Fristen fördern die lokalen Behörden den schrittweisen Ersatz von weniger umweltfreundlichen Rollern durch neuere, umweltfreundliche Modelle. Dieser Ansatz fördert eine nachhaltigere städtische Mobilität und berücksichtigt gleichzeitig die praktischen Realitäten der Rollerbesitzer.

Für Rollerbesitzer ist es von entscheidender Bedeutung, über zukünftige Aktualisierungen der Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, da diese an den technischen Fortschritt, aufkommende Umweltbelange und Fortschritte in der Branche der motorisierten Zweiräder angepasst werden können. Das Bewusstsein für geltende und zukünftige Normen trägt zu einer angemessenen Planung für Rollerbesitzer in Brüssel bei.

Bis zum Jahr 2035 dürfen alle Motorroller mit einem Hubraum von 125 cm³ oder mehr in Brüssel fahren, mit Ausnahme derjenigen, die die geltenden Abgasnormen nicht erfüllen. Diese Regulierung soll ein Gleichgewicht zwischen motorisierter Mobilität und Umweltbelangen herstellen, indem der Zeitraum für die Nutzung stärkerer Roller verlängert wird und gleichzeitig ein schrittweiser Übergang zu strengeren Normen gefördert wird.

Die Vorschriften unterscheiden zwischen verschiedenen Abgasnormen und bestimmen damit die Stichtage für die Zulassung von Motorrollern. Für Modelle, die der Euro-4-Norm entsprechen, ist der Stichtag 2029. Roller, die diese Norm erfüllen, die seit 2017 für Neufahrzeuge gilt, weisen einen geringeren Ausstoß von Luftschadstoffen auf. Diese Maßnahme fördert daher die Einführung sauberer Technologien.

Die Zulassung von Rollern, die der Euro-3-Norm entsprechen, bleibt bis 2027 bestehen. Diese Norm, die ab 2007 gilt, führt auch strengere Kriterien für Emissionen ein, was zu einer Verbesserung gegenüber älteren Modellen beiträgt.

Roller mit Abgasnormen vor Euro 3, also die ältesten Modelle, erhalten eine Zulassung bis 2024. Diese Bestimmung spiegelt den Willen wider, die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge nach und nach außer Betrieb zu nehmen, während den Besitzern eine angemessene Frist eingeräumt wird, um sich an die geänderten Vorschriften anzupassen.

Durch die Verlängerung des Zulassungszeitraums für leistungsstärkere Motorroller bei gleichzeitiger Festlegung von Stichtagen für weniger strenge Abgasnormen wollen die Brüsseler Behörden eine nachhaltigere städtische Mobilität fördern. Die Halter von Motorrollern werden dazu angehalten, die gesetzlichen Entwicklungen genau zu verfolgen, um die sich ständig ändernden Umweltstandards einzuhalten und zur Verringerung der Schadstoffemissionen in der Region beizutragen.

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